Tierversicherungen   Claudius Ortmann
     
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    Allgemeine Informationen über wichtige Versicherungsgrundlagen

                     Tierhalter-Haftpflichtversicherung – was ist das ?

ohne SubstanzWird durch ein Tier ein Mensch verletzt, getötet oder eine Sache beschädigt, so haftet nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch §833 (BGB §833) der Tierhalter für den Schaden. Schäden, die ein Hund oder ein Pferd verursachen, sind über eine Privathaftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Unabhängig davon, ob Sie ein Mitverschulden trifft oder nicht, Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen in voller Höhe und unbegrenzt, daher ist der Abschluss einer Tierhalter- Haftpflichtversicherung dringend angeraten.
Der Halter eines Tieres weiss, wie leicht ein Tier einen Dritten verletzen oder einen Verkehrsunfall auslösen kann. Schon bei dem Anschein des Hundes, auf die Strasse laufen zu wollen,  kann ein Autofahrer durch ein Ausweichmanöver einen gewaltigen Schaden verursachen.
Die Tierhalter- Haftpflichtversicherung prüft,  ob und in welcher Höhe Sie für den Schaden haften müssen und übernimmt die finanzielle Wiedergutmachung des Schadens, wenn der Anspruch begründet ist und wehrt gegen Sie unberechtigt erhobene Schadensersatz-
ansprüche notfalls unter Wahrnehmung eines Gerichtes ab.

 

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